So steigern Sie mit
Sie haben 3 Möglichkeiten, bei einer Auktionen mitzubieten und Objekte zu kaufen: Besuch der Auktion in Königswinter, schriftliches Gebot oder telefonisches Gebot.
Der Ablauf
Sie sind am Tag der Auktion persönlich bei einer Auktion anwesend. Sie besorgen sich möglichst gleich bei Ihrer Ankunft an der Kasse eine Bieternummer, mit der Sie an der Auktion aktiv teilnehmen können. Die Vorlage eines Ausweises ist hierbei für dem Hause noch unbekannte Personen Bedingung.
Da der Ausruf der Objekte während der Auktion sehr zügig verläuft, sollten Sie die Auktion aufmerksam verfolgen. Wenn Ihr Objekt zum Ausruf gelangt, können Sie durch Hochheben Ihrer Hand bzw. Ihrer persönlichen Bieternummer an der Auktion teilnehmen.
Heben Sie dazu Ihre Bieternummer deutlich nach oben. Gibt es mehrere Bieter, erhält derjenige den Zuschlag, dem zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten das Objekt am Ende zugeschlagen wird. Der Bieter akzeptiert mit dem Erhalt der Bieternummer die AGBs für Bieter von AUCTION PARTNERS.
Schriftliche Gebote
Sollten Sie nicht persönlich auf der Auktion erscheinen können, besteht die Möglichkeit der Abgabe eines Schriftlichen Gebots per Brief oder Fax.
Dazu füllen Sie bitte das Formular „Schriftliches Gebot" aus. Dieses Formular erhalten Sie entweder im Auktionshaus während der Vorbesichtigung oder es kann von Ihnen über das Online Formular versendet werden.
Füllen Sie bitte das gedruckte Formular vollständig aus und senden Sie es per Post oder Fax an AUCTION PARTNERS oder Sie füllen das Online Formular aus und die Daten werden per E-Mail übermittelt.
Regeln für die Gebote
Gebote werden nur in Euro angenommen. Ab einem Ausrufpreis von Euro 1.000 dürfen schriftliche Gebote das 3-fache des Limits nicht übersteigen. Für darüber hinausgehende schriftlichen Gebote füllen Sie bitte zusätzlich das Formular „Bankreferenz" aus und übersenden Sie es mit Ihrem schriftlichen Gebot an uns.
Schriftliche Gebote müssen spätestens 2 Tage vor der Auktion bei uns eingetroffen sein. Alle schriftlichen Gebote sind für den Bieter bindend. Der Zuschlag erfolgt so niedrig wie möglich, ohne Ausnutzung Ihres eventuell höheren Gebotes.
Es lohnt sich also ein etwas höheres Gebot abzugeben, da zu geringfügige Gebote nicht immer Erfolg haben.
Die Käuferprovision (Aufgeld) von 17,85 % inklusive von z.Zt. 19% MwSt. sind in den Geboten noch nicht enthalten. Bei gleichhohen Geboten von verschiedenen Bietern erhält das Gebot den Zuschlag, das zuerst bei AUCTION PARTNERS eingetroffen ist.
Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot die AGBs für Bieter von AUCTION PARTNERS.
AUCTION PARTNERS behandelt alle schriftlichen Gebote streng vertraulich.
Telefonische Gebote
Sie können auch telefonisch an der Auktion teilnehmen. Wir ersuchen Sie jedoch, nur bei Objekten ab einem Wert von 500 Euro telefonisch zu bieten. In Deutschland ist dieser Service kostenlos, muss jedoch schriftlich mit uns vereinbart werden.
Wenn Sie telefonisch mitbieten möchten, füllen Sie bitte das Formular „Telefonisches Gebot" aus. Beim telefonischen Gebot bieten Sie mindestens den Ausrufpreis des Loses. Ihre Mitteilung sollte uns spätestens am Donnerstag vor der Auktion vorliegen. Sie werden dann zum gegebenen Zeitpunkt während der Auktion angerufen. Telefonische Bieter verpflichten sich, wenn sie während der Auktion nicht erreichbar sind, den angegebenen Ausrufpreis laut Katalog als Gebot zu akzeptieren.
Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot die AGBs für Bieter von AUCTION PARTNERS.
Für elektronische oder mechanische Fehler zeichnet AUCTION PARTNERS nicht verantwortlich.
Die Steigerungsquote beträgt im Normalfall bei einem Limit bis 100 Euro jeweils 5 Euro, von 100 - 500 Euro 10 % zum nächst höheren 100er. Alle Geboten über 500 Euro erfolgen dann in Schritten von 50 Euro.
Bei „ohne Limit-Angeboten" beginnt der Versteigerer mit dem höchsten, evt. schon vor der Auktion abgegebenen schriftlichen Gebot.