Auktionshandbuch

Zuschlag unter Vorbehalt

Schließung eines Kaufvertrages zwischen Auktionator und Bieter unter Vorbehalt, nachdem der Bieter ein Gebot unter dem Ausrufpreis abgegeben hat, das nach dreimaligen Ausruf durch den Auktionator nicht durch einen Dritten überboten wurde. Stimmt der Einlieferer dem Untergebot nicht zu , hat der Bieter als erster entweder die Möglichkeit, das Objekt zu einem eventuellen Kompromißpreis oder zum Ausrufpreis zu kaufen oder von seinem Kaufantrag zurückzutreten.

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